kfw fördert Batteriespeicher in Zusammenhang mit PV-Anlagen
Ab dem 01.05.2013 wird die kfw die Anschaffung und Installation von Batteriespeichersytemen zur Speicherung von durch Photovoltaik (PV) Anlagen erzeugtem Strom in Form von Krediten plus einem Tilgungszuschuss in Höhe von bis zu 30% fördern. Diese Förderung ist allerdings nur in Zusammenhang mit der Errichtung einer PV-Anlage oder Nachrüstung einer nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommen PV-Anlage, mit einer installierten Leistung <30 kWp, möglich. Die Förderung ist an weitere technische Eigenschaften des Wechselrichters und der PV-Anlage geknüpft.
Hintergrund der Förderung ist, dass Batteriespeicher zur Stabilisierung des Stromverteilnetzes beitragen können, indem Überkapazitäten nicht direkt ins Netz, sondern zwischengespeichert werden (s.auch Speicherstudie 2013). Allerdings ist dazu die Integration der Batteriespeicher in ein Energiemanagementsystem des Verteilnetzbetreibers notwendig. Die entsprechenden Schnittstellen für Wechselrichter und Batteriespeichersysteme sind zwar Bedingung für die Förderung, allerdings ist die Erteilung von Zugriffsrechten für den Verteilnetzbetreiber freigestellt. Insofern ist fraglich, ob dieses Förderprogramm seinen Zweck erfüllen wird.
Bei weiteren Fragen unterstützen wir sie gerne, insbesondere auch dabei, wie eine Integration dieser Batteriespeicher in ein Energiemanagementsystem aussehen kann. Konzepte dazu haben wir bereits ausgearbeitet.