Seibold Energiekonzepte

Stromkosten reduzieren durch Einsatz von LED Leuchtmittel

Geschrieben von Hartmut Seibold am .

Durch den Ersatz von herkömmlichen Glühlampen, Halogenlampen, Leuchtstoffröhren oder sogenannten "Energiesparlampen" durch LED Leuchtmittel, kann bei gleicher Lichtleistung bis zu 90% des benötigten Stroms eingespart werden. Selbst im Vergleich zu Leuchtstoffröhren und "Energiesparlampen" sind Einsparungen ohne Helligkeitsverlust von bis zu 60% möglich. Die Lichtqualität ist dabei im Vergleich noch besser, da es kein Flackern gibt, sofort die volle Lichtleistung verfügbar ist und auch angenehmere Farbtöne des Lichts möglich sind.

LED Leuchtmittel sind zwar in der Anschaffung noch etwas teurer doch macht sich diese Investition durch eine längere Lebensdauer (bis zu 50.000h) und geringere Stromkosten schon innerhalb kürzester Zeit bezahlt. Zudem dankt es Ihnen unsere Umwelt, auf Grund geringerer CO2 Emissionen und auch im Vergleich zu Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen weniger Schadstoffe in die Umwelt gelangen.

LED Leuchtmittel können Sie direkt bei uns beziehen, wir beraten Sie auch gerne und berechnen Ihnen Ihr Einsparpotential.

Unsere Produkte finden Sie in unserem Energiespar Onlineshop unter www.energiespar-onlineshop.de

Energieberatung im Mittelstand

Geschrieben von Hartmut Seibold am .

Die KFW fördert die Energieberatung für mittelständische Unternehmen mit bis zu 80% für die Initialberatung und bis zu 60% für die Detailberatung. Für Unternehmen ist die Durchführung einer Energieberatung und Erstellung eines individuellen Energiekonzeptes durchaus lukrativ, da sich Einsparungen von 20-50% oder in Einzelfällen sogar noch darüberhinaus erzielen lassen.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne, auch was die Fördermöglichkeiten anbelangt und unterstützen Sie bei den Anträgen

kfw fördert Batteriespeicher in Zusammenhang mit PV-Anlagen

Geschrieben von Hartmut Seibold am .

Ab dem 01.05.2013 wird die kfw die Anschaffung und Installation von Batteriespeichersytemen zur Speicherung von durch Photovoltaik (PV) Anlagen erzeugtem Strom in Form von Krediten plus einem Tilgungszuschuss in Höhe von bis zu 30% fördern. Diese Förderung ist allerdings nur in Zusammenhang mit der Errichtung einer PV-Anlage oder Nachrüstung einer nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommen PV-Anlage, mit einer installierten Leistung <30 kWp, möglich. Die Förderung ist an weitere technische Eigenschaften des Wechselrichters und der PV-Anlage geknüpft.

Hintergrund der Förderung ist, dass Batteriespeicher zur Stabilisierung des Stromverteilnetzes beitragen können, indem Überkapazitäten nicht direkt ins Netz, sondern zwischengespeichert werden (s.auch Speicherstudie 2013). Allerdings ist dazu die Integration der Batteriespeicher in ein Energiemanagementsystem des Verteilnetzbetreibers notwendig. Die entsprechenden Schnittstellen für Wechselrichter und Batteriespeichersysteme sind zwar Bedingung für die Förderung, allerdings ist die Erteilung von Zugriffsrechten für den Verteilnetzbetreiber freigestellt. Insofern ist fraglich, ob dieses Förderprogramm seinen Zweck erfüllen wird.

Bei weiteren Fragen unterstützen wir sie gerne, insbesondere auch dabei, wie eine Integration dieser Batteriespeicher in ein Energiemanagementsystem aussehen kann. Konzepte dazu haben wir bereits ausgearbeitet.